Darum sollte man eine Auslands- krankenversicherung abschließen
Im Ausland krank zu werden, kann gesetzlich Versicherten teuer zu stehen kommen. Bei privaten Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinweg, tragen die Kassen anfallende Behandlungskosten meist nicht – auch dann nicht, wenn es sich um einen Notfall handelt. In Ländern mit denen die Sozialversicherungsträger ein beidseitiges Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, leisten die Krankenversicherungen nur eingeschränkt.
Diese Abkommen wurden unter anderem mit den Staaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, Tunesien, Marokko und der Türkei abgeschlossen. Reisende sollten sich immer vor Antritt eines Urlaubes mit den spezifischen Bestimmungen des bereisten Landes auseinandersetzen und den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung in Erwägung ziehen.
Außerhalb der EU werden Kosten nur selten erstattet
In Ländern mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, erstattet die Krankenversicherung die entstandenen Kosten für Notfallbehandlungen nur, wenn der Versicherte nachweislich keine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen konnte – aufgrund von Vorerkrankungen oder seines Lebensalters. Den entsprechenden Nachweis hat der Versicherte vor Reisebeginn zu erbringen.
Der Zeitraum der Kostenerstattung beschränkt sich hierbei auf maximal sechs Wochen im Kalenderjahr – die Höhe auf maximal die Kosten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland entstanden wären. Wenn eine Behandlung darüber hinaus dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, jedoch in Deutschland nicht erbracht werden kann, kann die Krankenversicherung die Kosten zum Teil oder ganz erstatten – auch für eine Begleitperson.
Gesetzlich versicherte Urlaubsreisende sind in diesen Ländern nicht ausreichend gegen die finanziellen Risiken einer Erkrankung abgesichert. Eine zusätzliche Versicherung ist äußerst ratsam.
Innerhalb der EU
In den Ländern mit den einen Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde, wird eine medizinische Grundversorgung ganz oder teilweise von der Krankenversicherung erstattet – allerdings auch nur zu den gesetzlichen Bedingungen des jeweiligen Landes.
So können im Reiseland beispielsweise besondere Bestimmungen über Zuzahlungen oder die Rezeptpflicht von Medikamenten gelten. Oft bleiben Reisende allerdings auf hohen Behandlungskosten sitzen – denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt längt nicht alles, was man intuitiv unter Grundversorgung verstehen könnte. Ein Rückholtransport in die Heimat, der schnell mit einer fünfstelligen Summe zu Buche schlagen kann, ist dabei nur ein Beispiel.

26. Sep, 2011 







